Instandhaltung
Das zentrale Thema bei bestehenden Druckgasversorgungen ist der Schutz Ihrer Mitarbeiter.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer Anlage verpflichtet, diese regelmäßig durch eine zur Prüfung befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle prüfen zu lassen. Die Prüfintervalle werden vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Mit unserer Instandhaltungsabteilung stellen wir den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Gasanlagen sicher. Wir beheben festgestellte Mängel und führen Dichtheitsprüfungen sowie Druckfestigkeitsprüfungen bis 600 bar zuverlässig und fachgerecht durch.
Im Falle von Störungen oder Ausfällen Ihrer Versorgung stehen Ihnen unsere Servicetechniker kurzfristig zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir im Rahmen von Wartungsverträgen die Durchführung regelmäßiger Wartungen an, um den Schutz Ihrer Kollegen dauerhaft zu gewährleisten.





